Umfangreiche Informationen zum sektoralen Heilpraktiker

Zentrales berufspolitisches Ziel des Deutschen Verbandes für Physiotherapie ist der Direktzugang des Patienten zum Physiotherapeuten. Die internationalen Erfahrungen mit dem Direktzugang für Physiotherapeuten beispielsweise aus den Niederlanden, Schweden oder Großbritannien zeigen, dass der Direktzugang die Versorgung deutlich verbessert und Zeiten der Berufsunfähigkeit verkürzt.
Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie ist eine Zwischenlösung
Der sektorale Heilpraktiker Physiotherapie ist aus Sicht des Verbandes ein Zwischenschritt auf dem Weg zum Direktzugang für Physiotherapeuten. Er bietet übergangsweise Vorteile und schafft u.a. für alle, die physiotherapeutische Leistungen im Selbstzahlerbereich anbieten möchten, Klarheit bei der Umsatzsteuerpflicht. Denn auch HP-Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.

Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Sektoraler Heilpraktiker „Heilpraktiker für Physiotherapie“ ist es mir als Physiotherapeut fortan möglich, Sie auch ohne ärztliche Verordnung zu behandeln und Diagnosen zu erstellen.

Welche Vorteile haben Sie davon?
Vor allem sparen Sie wertvolle Zeit. Denn Sie können direkt den Weg zu mir in die Praxis gehen.

Üblicherweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung therapieren. Das bedeutet, Sie müssen – bevor Sie zu mir in die Praxis kommen – erst einen Arzt aufsuchen. Ob längere Wartezeiten bis zum Termin oder die Ungewissheit, tatsächlich eine entsprechende Verordnung von Ihrem Arzt zu erhalten, sparen Sie sich die Zeit. Ich habe – auf den physiotherapeutischen Bereich bezogen – die Erlaubnis, eigenverantwortlich zu diagnostizieren um somit die bestmögliche Behandlung zu leisten. Eine individuelle Therapie wird ohne großen Zeitverzug möglich.

Die Behandlung durch einen Physiotherapeuten mit Zulassung zum HP-PT ermöglicht Ihnen ggf. eine Abrechnung über die Private Krankenversicherung oder über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem von Ihnen mit Ihrer Versicherung abgeschlossenen Vertrag. Informieren Sie sich am besten vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.